Heimatverein Rheinbreitbach e.V.Der resolute Bräutigam aus Rheinbreitbach

Von Heinz Homann
(Heimatjahrbuch des Kreises Neuwied, 1973)

Wie in vielen anderen Orten am Rhein und im Westerwald bestand noch im vorigen Jahrhundert in Rheinbreitbach der Brauch, nur ein Mädchen aus der eigenen Ortschaft zu heiraten. Doch hatte sich im Laufe der Zeit eine gewisse Toleranz gegenüber den jungen Burschen herausgebildet, die es wagten, gegen die geheiligte Sitte des Dorfes zu verstoßen und darauf bestanden, eine Jungfrau aus einem fremden Ort an den Altar der Sankt Magdalenen-Kirche zu führen. Es bestanden die jungen Männer des Ortes, die fest auf dem Boden der Tradition standen, darauf, daß der Verstoß gegen das ungeschriebene Gesetz der Verehelichung der Rheinbreitbacher Burschen und Mädchen nur mit heiratsfähigen Dorfangehörigen seine gerechte Strafe finden müsse. Dem Widerspenstigen gegen die alte Heiratssitte wurden aus diesem Grund vier Taler Buße auferlegt, die er am Tage vor der ersten Bekanntgabe des Aufgebots von der Kanzel der Kirche an die Vereinigung der Junggesellen des Dorfes zu entrichten hatte. Obwohl diese Zwangszahlung als Hebammengroschen bezeichnet wurde, diente sie nicht dazu, das in naher Zukunft zu erwartende freudige Ereignis durch eine Vorschußzahlung an die Geburtshelferin abzusichern, sondern zum Ertränken des aufgekommenen Ärgers der jungen Burschen über den aus Liebe erfolgten Verstoß gegen die Dorfgemeinschaft in einigen Vierteln des besten Rheinbreitbacher Weins.

Der erste Rheinbreitbacher Junggeselle, der es wagte, "gegen den Stachel zu löcken", indem er sich weigerte, nach der Heimführung eines ortsfremden Mädchens die obligatorischen 4 Taler den Rheinbreitbacher Junggesellen als Buße für seine Verfehlung auszuhändigen, war der Winzer und Schuster Peter Johann Westhofen von der Vonsbach. Es ließen ihm die jungen Burschen durch den Gemeindediener den Tisch in seinem Haus pfänden. Doch wagte es niemand, das Möbelstück aus seinem Hause zu holen. Westhofen hatte damit gedroht, daß er jedem Eindringling so stark zusetzen werde, daß er glaube, es habe ihn ein erzürntes Eheweib mit dem allzu spät heimkehrenden Ehegatten verwechselt. Da man die Geschicklichkeit und Stärke des jungen Westhofen beim Kegelschieben und auch bei der Arbeit im Wingert kennengelernt hatte, wagte es keiner der Burschen, den Pfändungsbefehl zu vollstrecken.

Nun war der Bann in Rheinbreitbach gebrochen. Man schrieb das Jahr 1852. Seit dieser Zeit nahm die Zahl der Bräute aus benachbarten Dörfern Rheinbreitbachs von Jahr zu Jahr zu, und die Rheinbreitbacher Jungfrauen wurden von auswärtigen Burschen in deren Dörfer als Ehefrauen geholt. Die Rheinbreitbacher Burschen schauten die "Fremden" nicht mehr wie früher mit scheelen Augen an und versuchten es nicht, sie als "fremde Hähne auf ihrem Mist" mit Gewalt zu vertreiben. Man hatte allgemein mit der Zeit erkannt, daß weitläufige Beziehungen in der Verwandtschaft infolge des unbeschränkten Suchens und Findens der anderen Ehehälfte eine ganze Reihe Vorzüge hatte.

Doch ist die einstige Sitte, kein Mädchen von auswärts als Gattin zu erwählen, durch den Rheinbreitbacher Winzer und Schuster Westhofen nicht mit Stumpf und Stiel ausgerottet worden. Ein winziger Rest ist noch in den Satzungen des Rheinbreitbacher Junggesellenvereins erhalten geblieben. Zwar darf jeder Bursche ein fremdes Mädchen freien, doch dann, wenn er einmal Schützenkönig im Dorf wird, muß er ein Mädchen aus Rheinbreitbach zu seiner Königin erwählen. Und damit sollen die Rheinbreitbacher Mädchen durchaus einverstanden sein, weil nach dem Fest sowohl der Schützenkönig als auch die Schützenkönigin die Freiheit der Partnerwahl zurückgewinnen.


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